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Private Krankenversicherung für Beamte und Beihilfeempfänger
Die Angebote der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich nicht
nur im Preis, sondern auch in der Leistung. Keine private
Krankenversicherung ist wie die andere.
Einige Berufsgruppen, darunter Beamte, Richter und Soldaten, haben einen
Anspruch auf die sogenannte „Beihilfe“. Dabei handelt es sich um eine
Form der Unterstützung für privat Krankenversicherte. Der Dienstherr (z.
B. Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde) hilft bei der Finanzierung der
Krankheitskosten im Rahmen der Fürsorgepflicht. Der Anspruch auf die
Förderung besteht im Normalfall während der gesamten Zeit, in der die
Person Bezüge erhält.
Die Beihilfe wird in prozentual unterschiedlicher Höhe gezahlt. Die
Unterstützung ist je nach Bundesland personen- oder familienbezogen. Den
von der Hilfeleistung nicht gedeckten Teil der Krankheitskosten sollte der
Beihilfeempfänger mit einer privaten Krankenversicherung für Beamte
absichern.
Die Beihilfe deckt je nach Bundesland zwischen 50 und 80 Prozent der
Kosten, die durch eine gesetzliche Krankenversicherung entstehen würden.
Für Beamte und angehende Beamte ist die private Krankenversicherung
besonders attraktiv, da die Tarife vieler Anbieter so konzipiert sind, dass
für den Kunden im Rahmen der „Restkostenversicherung“ nur noch eine
geringe Beteiligung anfällt.
Auch der Ehegatte oder Lebenspartner kann unterstützt werden.
Voraussetzungen sind, dass er nicht krankenversicherungspflichtig ist und
sein Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze (in der Regel ein
Jahreseinkommen von 18.000 Euro) liegt. Kinder können ebenfalls Beihilfe
erhalten, falls ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Wenn Sie uns mitteilen, welche Leistungen Ihre private Krankenversicherung
enthalten soll, können wir individuell auf Ihre Situation abgestimmte
Lösungsvorschläge erarbeiten. |
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